Es war einmal…Debi Select, oder: Die Geschichte einer „hochsicheren“ Geldanlage.

Eine Anlegerinformation des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Es war einmal...Debi Select, oder: Die Geschichte einer "hochsicheren" Geldanlage.

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 3. April 2012. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, gibt es in der Geschichte der Debi Select-Fonds ein neues Kapitel. Die Anleger bekamen ein Schreiben, das ihre schlimmsten Befürchtungen noch übertraf.

„Märchen“, „Lügen“ und „Hinhalteversprechungen“. Das sind die Ausdrücke, die in den Internetforen immer wieder auftauchen, wenn es um den ehemaligen TelDaFax-Großinvestor Debi Select (Landshut) geht. Seit August 2011 warten 9.200 Anleger auf ihre Ausschüttungen; seit August 2011 werden die Anleger immer wieder mit neuen, teilweise fantastischen Geschichten des ehemaligen Geschäftsführers Josef Geltinger hingehalten. Geltinger gab die Geschäftsführung im Januar 2012 an einen Rechtsanwalt ab, der nun eine Lösung für die Debi Select-Fonds sucht.

„Der verschwundene Kalif“ – ein arabisches Wunschmärchen frei nach Erzählungen des J. Geltinger

Noch im Dezember 2011 hatte Geltinger den Anlegern geschrieben, dass die ausgebliebenen Ausschüttungen noch vor Weihnachten wieder aufgenommen werden würden. Schließlich habe man einen arabischen Investor namens Prime Delta gefunden, der bereit sei 250 Millionen Euro in gemeinsame Projekte zu stecken; 110 Millionen Euro davon würden direkt an Debi Select abgeführt (der DVS berichtete ausführlich). „Ob es den Geschäftspartner Khalifa Ahmad Khalifa Bin Hadi Alqemz gegeben hat, sei dahingestellt. Das arabische Phantom tauchte nie auf und flog möglicher Weise auf einem Teppich davon“, bemerkt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Geldeingänge gab es jedenfalls nicht und Vertreter des Investors Prime Delta waren auch nicht bekannt.“

Hurra, hurra, die Post ist da

Im März 2012 bekamen Debi Select-Anleger wieder einmal Post. Darin war zu lesen, dass der Wert ihrer Anteile (ursprünglich 115 Millionen Euro) um 90 Prozent gefallen sei. Für die nächsten viereinhalb Jahre seien weder Verzinsungen noch Kapitalrückführungen möglich. Ach und damit niemand auf die rettende Idee käme, sein Kapital aus der Anlage herauszuziehen, wurde gleich darauf hingewiesen, dass es somit zum Zusammenbruch der Fonds und zwangläufig zur Insolvenz käme. Wer sich fragt, warum es in viereinhalb Jahren wieder Verzinsung und Kapitalrückführungen geben würde, der muss wissen, dass das Kapital nicht in hochsichere Finanzgeschäfte geflossen ist, sondern angeblich in Anlagen für erneuerbare Energien in Russland, Weißrussland und Italien. Da sich die Anlagen größtenteils aber noch im Bau befänden, könnten die Anleger erst ab 2016 auf Rückzahlungen hoffen. Und damit das funktionieren würde, so der mit der Geschäftsführung beauftragte Rechtsanwalt, müsse man neue Investoren finden. Richtig gelesen: …neue Investoren finden.

Klagen oder nicht klagen, das ist hier die Frage

„Ob die Anleger klagen sollen, oder nicht, ist eine Frage, die sich gar nicht stellt“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin. „Immer wieder lassen sich Anleger schnell einschüchtern. Besonders frech finde ich, dass man nun denjenigen, die ihr gutes Recht einklagen wollen, einreden will, dass SIE die Schuld an einem Zusammenbruch trügen. Dabei sollten diejenigen, die dieses Anlagegewirr geschaffen haben zur Verantwortung gezogen werden. Eine Überprüfung der Unterlagen empfehle ich in jedem Fall.“

Nun darf man gespannt sein, ob die Anleger still halten. Denn dann könnte Debi Select in viereinhalb Jahren wieder Geld ausbezahlen…oder auch nicht.

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

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