Pflegegutachten: Die Verbraucherzentrale empfiehlt

Sylvia Grünert vom Unternehmen Pflege SG hat diesen Artikel für Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Berlin für Sie gefunden.
Patienten und Angehörige sollten sich sorgfältig auf die Visite des Gutachters vorbereiten, um möglichst eine angemessene Unterstützung zu erhalten. Der Ratgeber „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ hilft Ihnen dabei.Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftige Leistungen für die häusliche oder stationäre Pflege erhalten, entscheidet vor allem das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Patienten und Angehörige sollten sich deshalb sorgfältig auf die Visite des Gutachters vorbereiten, um möglichst eine angemessene Unterstützung zu erhalten.

Hilfe bei der Planung dieses ausschlaggebenden Besuchstermins bietet der Ratgeber „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ der Verbraucher-zentralen. Das Buch informiert Pflegebedürftige und ihre Familien, auf welche Feinheiten bei der Beantragung von Pflegeleistungen besonders geachtet werden sollte – und zwar von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Wer dem Gutachter einen umfassenden Einblick in den Pflegealltag vermitteln möchte, kann im mitgelieferten Pflegetagebuch den täglichen Hilfsbedarf dokumentieren. Tipps gibt’s auch, wenn Leistungen abgelehnt werden. Informationen zum Widerspruchsverfahren sowie Musterbriefe helfen zudem bei der Anfechtung des Pflegebescheids.

Quelle:VBZ Berlin

www.pflege-sg.de